
Ich nehme mir viel Zeit für die Entwicklung meiner Rezepturen. Alle Rohstoffe stimme ich präzise auf ihre hautpflegenden Eigenschaften ab, bis die perfekte Mischung steht. Nach dem Sieden und Erkalten wird die Masse aus der Form genommen, geschnitten und zum Reifen ausgelegt. Eine gute Seife braucht Zeit – mindestens 4 bis 6 Wochen. In dieser Phase verdunstet überschüssige Feuchtigkeit und der pH-Wert pendelt sich optimal ein. Um absolute Sicherheit und Qualität zu garantieren, prüfe ich jede einzelne Charge ganz genau mit einem pH-Teststreifen.
Anschließend werden die Seifen in Zellglas verpackt und etikettiert. Diese Verpackung schützt die Duftöle und Pflegestoffe, lässt die Seife aber gleichzeitig weiter atmen und nachreifen. Da sie dabei noch etwas Feuchtigkeit verliert, härter und ergiebiger wird, deklariere ich das Gewicht auf der Verpackung als „Frischgewicht“.
Meine Seifen haben im Schnitt eine hautschonende Überfettung von 8 bis 9 Prozent. So trocknen sie die Haut beim Waschen nicht aus, sondern geben ihr durch hochwertige Zusätze wie Mandel- oder Jojobaöl wertvolle Pflege zurück. Eine Ausnahme bilden die Haarseifen, die bewusst eine geringere Überfettung von 2 bis 5 Prozent haben. Werte über 15 Prozent wirst du bei mir übrigens nicht finden: Das erhöht nur das Risiko, dass die Seife ranzig wird, verstopft die Poren und tut auch den Abflüssen zu Hause keinen Gefallen. Neben den Seifen umfasst mein Sortiment auch pflegende Badezusätze mit Mango- und Sheabutter – und weitere Produkte werden folgen.
Wer darf Seife herstellen zum Verkauf
Wer hobbymäßig Seife siedet oder Kosmetik rührt, fragt sich früher oder später, ob man die eigenen Kreationen nicht auch verkaufen könnte. Die bürokratische Wahrheit bremst den Tatendrang allerdings meistens ziemlich schnell aus, denn die gesetzlichen Hürden sind hoch. Dass ein Gewerbeschein nötig ist – auch im Nebenerwerb –, versteht sich von selbst. Der erste echte Weg führt dann direkt zur zuständigen Behörde, was je nach Bundesland das Veterinäramt, die Lebensmittelüberwachung oder das Amt für Kosmetik sein kann. Die Ämter müssen vor dem Start informiert werden, um die Werkstatt offiziell abzunehmen. Hier wird es oft schon kompliziert, denn die Herstellung erfordert zwingend einen separaten, hygienischen und säurebeständigen Raum, der ausschließlich für die Produktion und Trocknung genutzt werden darf. Eine Hygieneschulung, die meistens vom Gesundheitsamt angeboten wird, gehört ebenfalls zum Pflichtprogramm.
Der größte Brocken kommt allerdings bei den Rezepturen. Jede einzelne Zusammensetzung muss von einem unabhängigen Labor sicherheitsbewertet werden. Dafür schickt man alle Unterlagen zu den Rohstoffen sowie das fertige Produkt ein. Da die Bewertung im Schnitt pro Rohstoff berechnet wird, kann eine einzige Rezeptur schnell bis zu 700 Euro kosten. Steht das Gutachten, darf an der Rezeptur kein Gramm mehr verändert werden. Ohne diesen Schritt läuft absolut gar nichts. Klug ist es daher, ein paar solide Grundrezepte bewerten zu lassen und später nur noch die Zusätze, Farben oder Düfte zu finanzieren. Wichtig zu wissen: Sogar Apotheken dürfen ohne diese unabhängige Sicherheitsbewertung keine selbstgemachten Kosmetika verkaufen. Da die Grenzen zwischen Pharmazeutika und Kosmetika manchmal fließend sind, klärt man Zweifelsfälle am besten direkt vorab mit dem Amt.
Bevor das erste Stück über den Ladentisch geht, müssen der Betrieb und alle Produkte inklusive Inhaltsstoffen und Allergenen im europäischen CPNP-Portal eingetragen werden. Die Inhaltsstoffe werden dabei zwingend in der internationalen INCI-Nomenklatur angegeben, deutsche Begriffe sind höchstens zusätzlich erlaubt. Da jede Charge eine eindeutige Chargennummer benötigt, um im Ernstfall rückverfolgbar zu sein, sind eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsweise und eine Rückstellprobe Pflicht. Das Amt kontrolliert die Räume und Unterlagen später in unregelmäßigen Abständen und zieht Stichproben für mikrobiologische Tests. Wer zusätzlich Cremes herstellt, braucht vom Labor sogar noch einen Keimbelastungstest und einen Nachweis über die genaue Haltbarkeit. Am Ende warten dann noch die klassischen Feinheiten wie geeichte Waagen, die Lizenzierung der Verpackungsmengen und die korrekte Grundpreisangabe. Die deutsche Kosmetikverordnung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bieten hierfür die rechtliche Basis, um sich tiefer in das Thema einzufuchsen.