Seifenmanufaktur Linnea

Wer darf Seife herstellen zum Verkauf

Wenn man hobbymäßig Seife siedet oder andere kosmetische Produkte rührt, mag man sich zwangsläufig die Frage stellen, ob man diese nicht auch verkaufen könnte.

Dafür muss man so einige gesetzliche Hürden in Kauf nehmen:

Dass man einen Gewerbeschein benötigt, auch als Nebenerwerb, sollte man eigentlich gar nicht erwähnen brauchen.

Der nächste Weg sollte der zur zuständigen Behörde sein. Je nach Bundesland ist entweder das Veterinäramt, die Lebensmittelüberwachung oder das Amt für Kosmetik zuständig. Die Ämter müssen vor Arbeitsantritt informiert werden und die Werkstatt abgenommen.

An dieser Stelle sei gesagt, dass hierfür zwingend ein eigener Raum nötig ist. Dieser sollte gefliest oder in einer anderen Form hygienisch und säurebeständig sein. Ausschließlich für die Herstellung und Trocknung der kosmetischen Produkte darf dieser Raum genutzt werden.

Im nächsten Schritt müsst ihr euch um eine Hygieneschulung kümmern. Diese bieten häufig Gesundheitsämter an. 

Sämtliche Rezepturen müssen von einem UNABHÄNGIGEN Labor sicherheitsbewertet werden. Ihr müsst alle Unterlagen (zu jedem Rohstoff, Duftöl oder Zusatz) und das fertige Produkt einschicken und bewerten lassen. Das kostet pro Rohstoff durchschnittlich 50-70 €, so dass die Summe pro fertiger Rezeptur durchaus 700 € ausmachen kann. Das heißt, dass man darauf basierend seine Produkte herstellen muss, ohne davon abzuweichen. Es reicht nicht, dass die Rohstoffe sicherheitsbewertet sind. Ohne diesen Schritt, keinen Verkauf.

Klug ist es, einge Grundrezepte bewerten zu lassen und mit diesen zu arbeiten. Dann muss man "nur" noch bei jeder weiteren darauf basierenden Seife Zusätze, Farbstoffe und Duftöle finanzieren.

Wichtig: in Deutschland dürfen auch Apotheken ohne unabhängige Sicherheitsbewertung keine selbst hergestellten kosmetischen Produkte verkaufen, weil ein Unterschied zwischen pharmazeutischen und kosmetischen Produkten besteht. Da manche Produkte dort eine Grauzone sind und der Übergang  schwebend, sollte mit dem Amt geklärt, was gestattet ist und was nicht.

Abschließend müssen der Betrieb und alle Produkte (inklusive der korrekten Auflistung der Inhaltsstoffe und Allergene) in der EU beim CPNP eingetragen werden. Und zwar VOR dem Verkauf.

Wichtig ist, dass alle Inhaltstoffe in sogenannten Inci angegeben werden. Deutsche Bezeichnungen sind nicht zulässig oder nur zuzätzlich.

Jede Seife selbst benötigt eine Chargennummer, um bei Problemen Rückschlüsse ziehen zu können. Deswegen ist die genaue Dokumentation der Arbeitsweise, aller Rohstoffe und eine Rückstellprobe zu jeder Charge nötig.

Das Amt wird in Abständen eure Werkräume und die Unterlagen prüfen und Proben der fertigen Produkte ziehen, um sie mikrobiologisch testen zu lassen.

Bei der Produktion von Crémes benötigt ihr zusätzlich vom Labor einen Test zur Keimbelastung und über die Dauer der genauen Haltbarkeit.

Am Ende gibt es noch ein paar Kleinigkeiten mehr zu bedenken, wie die Grundpreisangabe, geeichte Waagen, die Lizenzierung der Verpackungunsmengen oder die Angabe der Haltbarkeit.

 

Ich hoffe, das alles hat einen kleine Einblick gegeben. Weitere Informationen gibt es in der deutschen Kosmetikverordnung und beim BMEL.